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   VG Berlin, 29.06.2006 - 3 A 2300.99   

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https://dejure.org/2006,80040
VG Berlin, 29.06.2006 - 3 A 2300.99 (https://dejure.org/2006,80040)
VG Berlin, Entscheidung vom 29.06.2006 - 3 A 2300.99 (https://dejure.org/2006,80040)
VG Berlin, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - 3 A 2300.99 (https://dejure.org/2006,80040)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Berlin, 01.04.2009 - 3 A 263.07

    Genehmigung einer Teilnahme an dem Schulversuch, Bekanntgabe eines

    In den Verwaltungsstreitverfahren VG 3 A 2299.99 und VG 3 A 2300.99 begehrte der Kläger höhere Zuschüsse für die bilingualen Züge seiner Grund- und Gesamtschule für das Bewilligungsjahr 1999.

    Näher liegt, dass zunächst die Gerichtsentscheidungen in den Verwaltungsstreitverfahren VG 3 A 2299.99 und VG 3 A 2300.99 abgewartet werden sollten oder dass es sich bei der Beschränkung auf 2005 um ein Redaktionsversehen handelte.

  • VG Berlin, 09.09.2014 - 3 K 518.13

    Schulrechtliches Verwaltungsverfahren: Rechtmäßigkeit eines einem

    Klagen, die darauf gerichtet waren, die staatlichen Zuschüsse an der Ausstattung für den Schulversuch "Staatliche Internationale Gesamtschule mit Grundstufe und gymnasialer Oberstufe" zu orientieren (Urteile vom 29. Juni 2006 - VG 3 A 2299.99 und VG 3 A 2300.99 -) blieben erfolglos, ebenso eine auf Verpflichtung zur Erteilung der Genehmigung für einen Schulversuch gerichtete Klage (Urteil vom 1. April 2009 - VG 3 A 263.07 -).
  • VG Berlin, 09.09.2014 - 3 K 519.13

    Beifügung eines Widerrufsvorbehalts für den Fall drohender Aufhebung wegen

    Klagen, die darauf gerichtet waren, die staatlichen Zuschüsse an der Ausstattung für den Schulversuch "Staatliche Internationale Gesamtschule mit Grundstufe und gymnasialer Oberstufe" zu orientieren (Urteile vom 29. Juni 2006 - VG 3 A 2299.99 und VG 3 A 2300.99 -) blieben erfolglos, ebenso eine auf Verpflichtung zur Erteilung der Genehmigung für einen Schulversuch gerichtete Klage (Urteil vom 1. April 2009 - VG 3 A 263.07 -).
  • VG Berlin, 01.11.2007 - 3 A 30.03

    Öffentliche Förderung einer Werkberufsschule wegen der Aufnahme eines weiteren

    21 Bereits aus dieser Rechtsprechung, an der die Kammer auch in ihrem Urteil vom 29. Juni 2006 (VG 3 A 2300.99) ausdrücklich festgehalten hat, ergibt sich, dass die Gewährung von Zuschüssen - ggf. orientiert an veränderten Schülerzahlen - für spätere Haushaltsjahre jeweils nur innerhalb des Rahmens begehrt werden kann, der durch die Genehmigung verbindlich abgesteckt wurde.
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