Rechtsprechung
VG Berlin, 29.06.2006 - 3 A 2300.99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Berlin, 01.04.2009 - 3 A 263.07
Genehmigung einer Teilnahme an dem Schulversuch, Bekanntgabe eines …
In den Verwaltungsstreitverfahren VG 3 A 2299.99 und VG 3 A 2300.99 begehrte der Kläger höhere Zuschüsse für die bilingualen Züge seiner Grund- und Gesamtschule für das Bewilligungsjahr 1999.Näher liegt, dass zunächst die Gerichtsentscheidungen in den Verwaltungsstreitverfahren VG 3 A 2299.99 und VG 3 A 2300.99 abgewartet werden sollten oder dass es sich bei der Beschränkung auf 2005 um ein Redaktionsversehen handelte.
- VG Berlin, 09.09.2014 - 3 K 518.13
Schulrechtliches Verwaltungsverfahren: Rechtmäßigkeit eines einem …
Klagen, die darauf gerichtet waren, die staatlichen Zuschüsse an der Ausstattung für den Schulversuch "Staatliche Internationale Gesamtschule mit Grundstufe und gymnasialer Oberstufe" zu orientieren (Urteile vom 29. Juni 2006 - VG 3 A 2299.99 und VG 3 A 2300.99 -) blieben erfolglos, ebenso eine auf Verpflichtung zur Erteilung der Genehmigung für einen Schulversuch gerichtete Klage (Urteil vom 1. April 2009 - VG 3 A 263.07 -). - VG Berlin, 09.09.2014 - 3 K 519.13
Beifügung eines Widerrufsvorbehalts für den Fall drohender Aufhebung wegen …
Klagen, die darauf gerichtet waren, die staatlichen Zuschüsse an der Ausstattung für den Schulversuch "Staatliche Internationale Gesamtschule mit Grundstufe und gymnasialer Oberstufe" zu orientieren (Urteile vom 29. Juni 2006 - VG 3 A 2299.99 und VG 3 A 2300.99 -) blieben erfolglos, ebenso eine auf Verpflichtung zur Erteilung der Genehmigung für einen Schulversuch gerichtete Klage (Urteil vom 1. April 2009 - VG 3 A 263.07 -). - VG Berlin, 01.11.2007 - 3 A 30.03
Öffentliche Förderung einer Werkberufsschule wegen der Aufnahme eines weiteren …
21 Bereits aus dieser Rechtsprechung, an der die Kammer auch in ihrem Urteil vom 29. Juni 2006 (VG 3 A 2300.99) ausdrücklich festgehalten hat, ergibt sich, dass die Gewährung von Zuschüssen - ggf. orientiert an veränderten Schülerzahlen - für spätere Haushaltsjahre jeweils nur innerhalb des Rahmens begehrt werden kann, der durch die Genehmigung verbindlich abgesteckt wurde.